Art. 3 Abs. 4 32014R0514Die Kommission und die Mitgliedstaaten gewährleisten — im Falle von Maßnahmen in oder mit Bezug zu Drittländern — gemeinsam mit dem Europäischen Auswärtigen…
Art. 16 Abs. 4 32014D0486BESCHLUSS 2014/486/GASP DES RATES vom 22. Juli 2014 über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Ferner wird eine systematische Kooperation, Koordinierung und Ergänzung mit den Tätigkeiten anderer einschlägiger internationaler Partner, insbesondere der…
Art. 2 Abs. 1 Buchst. g 32008D0381Koordination der Information und Zusammenarbeit mit anderen relevanten europäischen und internationalen Einrichtungen.
Art. 24 32014R0516Die Kommission und die Mitgliedstaaten sorgen gegebenenfalls zusammen mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst dafür, dass bei Maßnahmen in und mit Bezug zu…
Art. 44 Abs. 1 32016R0796VERORDNUNG (EU) 2016/796 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 (Text von Bedeutung für den EWR)
Soweit es erforderlich ist, um die in dieser Verordnung festgelegten Ziele zu erreichen, und unbeschadet der jeweiligen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und…