Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sorgen gegebenenfalls zusammen mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst dafür, dass bei Maßnahmen in und mit Bezug zu Drittländern Synergien und Kohärenz mit anderen Maßnahmen außerhalb der Union, die durch Unionsinstrumente unterstützt werden, angestrebt werden. Sie tragen insbesondere dafür Sorge, dass diese Maßnahmen KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
im Einklang mit der Außenpolitik der Union stehen, den Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung wahren und mit den strategischen Programmplanungsdokumenten für die betreffende Region oder das betreffende Land vereinbar sind;
sich auf nicht entwicklungspolitisch ausgerichtete Maßnahmen konzentrieren;
den Interessen der internen Politiken der Union dienen und mit den Tätigkeiten innerhalb der Union vereinbar sind.
Bei der Durchführung dieser Verordnung wird neben der Vereinbarkeit, Synergien und der Komplementarität mit anderen Bereichen des auswärtigen Handelns und…
im Einklang mit der Außenpolitik der Union stehen, den Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung wahren und mit den strategischen…
im Einklang mit der Außenpolitik der Union stehen, den Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung wahren und mit den strategischen…
Bei der Durchführung dieser Verordnung werden die Kohärenz, Synergien und die Komplementarität mit der Verordnung (EU) 2021/947, mit anderen Programmen im…
im Einklang mit der Außenpolitik der Union stehen, den Grundsatz der Politikkohärenz für die Entwicklung wahren und mit den strategischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.