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Die Union ist zur Durchführung militärischer Krisenreaktionsoperationen gemäß dem vom Militärausschuss der EU festgelegten Konzept in der Lage. Die Union ist zur Entsendung von Gefechtsverbänden gemäß den vom Militärausschuss der EU festgelegten jeweiligen Konzepten in der Lage.
Wenn die Interessen der Union es erfordern, kann die Kommission nach dem in Artikel 3 Absatz 3 vorgesehenen Prüfverfahren die geeigneten Maßnahmen zur…
Die Europäische Union kann beschließen, Maßnahmen im Bereich der Krisenbewältigung zu treffen.
Nach Artikel 42 EUV ist die Union befugt, militärische Operationen außerhalb der Union durchzuführen. Zur Vorbereitung dieser Operationen könnten auch…
Darüber hinaus kann der Rat bei der Durchführung eigenständiger militärischer Operationen unter bestimmten Umständen auf der Grundlage des Ratschlags des…
Der Beitrag der Republik Korea sollte entsprechend dem Schreiben des Vorsitzenden des Militärausschusses der Europäischen Union, der Empfehlung des…
Es ist erforderlich, internationale Übereinkünfte über die Rechtsstellung der Einheiten und des Personals der EU und über die Teilnahme von Drittstaaten an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.