Erwägungsgrund 5 32014D0415
Die Union ist im Rahmen der Solidaritätsklausel aufgefordert, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zu mobilisieren. Zu den einschlägigen Instrumenten zählen die Strategie der inneren Sicherheit der Europäischen Union, das durch den Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffene Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union, der Beschluss Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und Rates und die im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) entwickelten Strukturen.