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Dieser Beschluss gilt für alle abzuglosen Feuerstellen für den Haushaltsbereich einschließlich Zubehör, sofern sie für die Verwendung in Innenräumen vorgesehen sind. Nicht in den Geltungsbereich dieses Beschlusses fallen Feuerstellen, die speziell für das Erwärmen oder Warmhalten von Speisen bestimmt sind und eine Brennstoffkammer mit einem Volumen unter 0,2 l haben.
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für alle Feuerungsanlagen im Anwendungsbereich nach § 1, soweit die Feuerungsanlagen nicht in den Anwendungsbereich…
Anlagen, in denen die Verbrennungsprodukte unmittelbar zum Erwärmen, zum Trocknen oder zu einer anderweitigen Behandlung von Gegenständen oder Materialien…
Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen, einschließlich Gasturbinenanlagen und…
genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen (mittelgroße Feuerungsanlagen, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) mit einer…
Diese Richtlinie gilt für Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW (im Folgenden „mittelgroße…
Die Verordnung gilt nicht für a) Geräte, die nicht mit Strom oder Gas betrieben werden, b) Geräte mit einer „Mikrowellenerwärmungsfunktion“, c) kleine Backöfen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.