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Der Beschluss 2010/788/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) die Lieferung, den Verkauf oder die Weitergabe von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial oder die Bereitstellung von technischer Hilfe, Finanzierung, Vermittlungsdiensten sowie anderen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial für den ausschließlichen Zweck der Unterstützung oder Verwendung durch die Stabilisierungsmission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (im Folgenden ‚MONUSCO‘);“ .
Artikel 3 erhält folgende Fassung: Die in Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 5 Absätze 1 und 2 vorgesehenen restriktiven Maßnahmen werden gegen Personen und Einrichtungen verhängt werden, die vom Sanktionsausschuss wegen der Begehung oder Unterstützung von Handlungen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit in der Demokratischen Republik Kongo untergraben, benannt wurden. Solche Handlungen umfassen: Die betreffenden Personen und Einrichtungen sind im Anhang aufgeführt.“
das Tätigwerden unter Verstoß gegen das Waffenembargo und gegen die damit zusammenhängenden Maßnahmen nach Artikel 1,
die politische und militärische Führung der in der Demokratischen Republik Kongo operierenden ausländischen bewaffneten Gruppen, die die Entwaffnung und die freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung der diesen Gruppen angehörenden Kombattanten behindern,
die politische und militärische Führung der kongolesischen Milizen, einschließlich derjenigen, die Unterstützung von außerhalb der Demokratischen Republik Kongo erhalten, die die Beteiligung ihrer Kombattanten an den Prozessen der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung behindern,
das Einziehen oder Einsetzen von Kindern in bewaffneten Konflikten in der Demokratischen Republik Kongo unter Verstoß gegen das anwendbare Völkerrecht,
Beteiligung an der Planung, Steuerung oder Verübung von gezielten Übergriffen gegen Kinder oder Frauen in Situationen bewaffneter Konflikte, einschließlich Tötung, Verstümmelung, Vergewaltigung oder sonstiger Formen sexueller Gewalt, Entführung und Vertreibung sowie von Angriffen auf Schulen und Krankenhäuser,
Verhinderung des Zugangs zur humanitären Hilfe oder deren Verteilung in der Demokratischen Republik Kongo,
Unterstützung von Personen oder Einrichtungen, einschließlich bewaffneter Gruppen, die durch den unerlaubten Handel mit natürlichen Ressourcen, namentlich Gold, wildlebenden Tieren und Pflanzen sowie aus diesen gewonnenen Produkten, an destabilisierenden Tätigkeiten in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt sind,
Handlung im Namen oder auf Anweisung einer benannten Person oder Einrichtung oder im Namen oder auf Anweisung einer Einrichtung, die im Eigentum oder unter der Kontrolle einer benannten Person oder Einrichtung steht,
die Planung, Steuerung oder Förderung von oder Beteiligung an Angriffen auf die Friedenssicherungskräfte der MONUSCO oder das Personal der VN,
Bereitstellung von finanzieller, materieller oder technischer Hilfe oder Güter oder Dienstleistungen für eine benannte Person oder Einrichtung.
die politische und militärische Führung der in der Demokratischen Republik Kongo operierenden ausländischen bewaffneten Gruppen, die die Entwaffnung und die…
die Beteiligung an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo, die Menschenrechtsverletzungen oder -übergriffe…
für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial oder für die Gewährung, den Verkauf, die Lieferung…
Buchstabe e erhält folgende Fassung: „e) Beteiligung an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo, die…
Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -übergriffe darstellen;
Personen oder Einrichtungen, die durch den unerlaubten Handel mit natürlichen Ressourcen, namentlich Gold, wildlebenden Tieren und Pflanzen sowie aus diesen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.