Erwägungsgrund 1 32013R0521
Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates setzt die im Beschluss 2010/788/GASP vorgesehenen Maßnahmen um. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 enthält die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach Maßgabe jeneer Verordnung eingefroren werden.