Erwägungsgrund 2 32015D0632
In ihrer Entscheidung 79/639/EWG legte die Kommission Durchführungsbestimmungen zur Entscheidung 77/706/EWG des Rates fest.
In ihrer Entscheidung 79/639/EWG legte die Kommission Durchführungsbestimmungen zur Entscheidung 77/706/EWG des Rates fest.