Erwägungsgrund 8 32015D0632
Die Entscheidungen 77/706/EWG des Rates sowie 79/639/EWG der Kommission sollten daher ebenfalls aufgehoben werden —
Die Entscheidungen 77/706/EWG des Rates sowie 79/639/EWG der Kommission sollten daher ebenfalls aufgehoben werden —