Art. 1 32015D0635
Bei der staatlichen Beihilfe in Höhe von 654,9 Mio. EUR, die Irland bis zum 30. November 2009 in Form von jährlichen Ausgleichszahlungen für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung durchgeführt hat, handelt es sich um eine bestehende Beihilfe im Sinne des Artikels 1 Buchstabe b Nummer v der Verordnung (EG) Nr. 659/1999.