Art. 4 32015D0635
Bei der staatlichen Beihilfe, die Irland im Rahmen der Regelung für die Schülerbeförderung durchgeführt hat, handelt es sich um eine bestehende Beihilfe im Sinne des Artikels 1 Buchstabe b Nummer v der Verordnung (EG) Nr. 659/1999.
Bei der staatlichen Beihilfe, die Irland im Rahmen der Regelung für die Schülerbeförderung durchgeführt hat, handelt es sich um eine bestehende Beihilfe im Sinne des Artikels 1 Buchstabe b Nummer v der Verordnung (EG) Nr. 659/1999.