Art. 2 32015D0657
Die folgenden Maßnahmen stellen staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar:
die Rekapitalisierung der Bayerischen Landesbank in Höhe von 10 Mrd. EUR durch den Freistaat Bayern,
die der Bayerischen Landesbank vom Freistaat Bayern in Form einer Risikoabschirmung gewährte Second-Loss-Garantie in Höhe von 4,8 Mrd. EUR,
die der Bayerischen Landesbank von Deutschland gewährten Haftunggarantien in Höhe von 15 Mrd. EUR,
die der Bayerischen Landesbank von Österreich gewährte Garantie bezüglich des Fundings in Höhe von 2,638 Mrd. EUR und
die Übertragung von Kapital des Freistaats Bayern in der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt in Höhe von 1 Mrd. EUR auf die Bayerische Landesbank.
Die in Absatz 1 aufgeführten staatlichen Beihilfen sind angesichts der Zusagen in den Anhängen I und III und unter den Auflagen in Anhang II mit dem Binnenmarkt vereinbar.