Art. 3 32015D0657
Deutschland gewährleistet, dass der am 6. Juni 2012 vorgelegte und am 12. Juni 2012 ergänzte Umstrukturierungsplan, einschließlich der Zusagen in den Anhängen I und III und der Auflagen in Anhang II, nach dem in diesen Anhängen festgelegten Zeitplan vollständig durchgeführt wird.