Erwägungsgrund 1 32015D0659
Der Rat hat am 19. Januar 2015 den Beschluss (GASP) 2015/78 erlassen, der vorsieht, dass der Status der Einheiten und des Personals der militärischen Beratungsmission im Rahmen der GSVP der EUMAM RCA unter Führung der Union, einschließlich der Vorrechte, Immunitäten und weiterer für die Durchführung und das reibungslose Funktionieren ihrer Mission erforderlicher Garantien, in einer Übereinkunft geregelt wird, die gemäß Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und im Verfahren nach Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu schließen ist.