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Der Rat hat am 19. Januar 2015 den Beschluss (GASP) 2015/78 erlassen, der vorsieht, dass der Status der Einheiten und des Personals der militärischen Beratungsmission im Rahmen der GSVP der EUMAM RCA unter Führung der Union, einschließlich der Vorrechte, Immunitäten und weiterer für die Durchführung und das reibungslose Funktionieren ihrer Mission erforderlicher Garantien, in einer Übereinkunft geregelt wird, die gemäß Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und im Verfahren nach Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu schließen ist.
Der Rat hat am 10. Februar 2014 den Beschluss 2014/73/GASP erlassen, der vorsieht, dass der Status der unionsgeführten Einheiten der militärischen Operation der…
Der Rat hat am 19. April 2016 den Beschluss (GASP) 2016/610 des Rates über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der…
Der Rat hat am 19. Januar 2015 den Beschluss (GASP) 2015/78 über eine militärische Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen…
Nach Artikel 8 Absatz 3 des Beschlusses 2013/34/GASP des Rates vom 17. Januar 2013 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung…
Gemäß Artikel 8 Absatz 5 des Beschlusses (GASP) 2015/78 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) ermächtigt, die…
Der Rat hat am 22. Juli 2014 den Beschluss 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.