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Der Rat hat am 19. April 2016 den Beschluss (GASP) 2016/610 des Rates über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) angenommen, in dem festgelegt ist, dass die Rechtsstellung der EU-geführten Einheiten und ihres Personals, einschließlich der Vorrechte, Immunitäten und weiterer für die Durchführung und das reibungslose Funktionieren ihrer Mission erforderlicher Garantien, in einer Übereinkunft geregelt wird, die gemäß Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und nach dem in Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelten Verfahren zu schließen ist.
Der Rat hat am 10. Februar 2014 den Beschluss 2014/73/GASP erlassen, der vorsieht, dass der Status der unionsgeführten Einheiten der militärischen Operation der…
Der Rat hat am 19. Januar 2015 den Beschluss (GASP) 2015/78 erlassen, der vorsieht, dass der Status der Einheiten und des Personals der militärischen…
Der Rat hat am 19. Januar 2015 den Beschluss (GASP) 2015/78 über eine militärische Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen…
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2016/610 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über die Rechtsstellung der militärischen…
Der Missionsplan und die Einsatzregeln für die militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.