Beschluss (EU) 2015/709 des Rates vom 21. April 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsrat EU-Türkei im Hinblick auf die Ersetzung des Protokolls Nr. 3 des Beschlusses Nr. 1/98 des Assoziationsrats EG-Türkei über die Handelsregelung für Agrarerzeugnisse über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertreten ist
Das Protokoll Nr. 3 des Beschlusses Nr. 1/98 des Assoziationsrats EG-Türkei über die Handelsregelung für Agrarerzeugnisse betrifft die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (im Folgenden „Protokoll Nr. 3“).
Erwägungsgrund 1 32015D0709
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