Beschluss (EU) 2015/709 des Rates vom 21. April 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsrat EU-Türkei im Hinblick auf die Ersetzung des Protokolls Nr. 3 des Beschlusses Nr. 1/98 des Assoziationsrats EG-Türkei über die Handelsregelung für Agrarerzeugnisse über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertreten ist
Die Union und die Türkei haben ihre Annahmeurkunden am 26. März 2012 bzw. am 4. Dezember 2013 beim Verwahrer des Übereinkommens hinterlegt. Daher trat das Übereinkommen gemäß seinem Artikel 10 Absatz 3 am 1. Mai 2012 für die Union und am 1. Februar 2014 für die Türkei in Kraft.
Erwägungsgrund 4 32015D0709
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