Erwägungsgrund 3 32015D0711
Der Beitrag der Republik Korea sollte entsprechend dem Schreiben des Vorsitzenden des Militärausschusses der Europäischen Union, der Empfehlung des Stellvertretenden Befehlshabers der EU-Operation vom 9. April 2015 für einen Beitrag der Republik Korea und der Empfehlung des Militärausschusses der Europäischen Union vom 15. April 2015 angenommen werden.