Erwägungsgrund 4 32015D0711
Die Teilnahme der Republik Korea setzt das Inkrafttreten des am 23. Mai 2014 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Korea an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union voraus.