Erwägungsgrund 1 32015D0739
Nach der Annahme der Resolution 2127 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat der Rat am 23. Dezember 2013 den Beschluss 2013/798/GASP angenommen.
Nach der Annahme der Resolution 2127 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat der Rat am 23. Dezember 2013 den Beschluss 2013/798/GASP angenommen.