Erwägungsgrund 3 32015D0739
In der Resolution 2196 (2015) sind bestimmte Änderungen an den Kriterien für Einreisebeschränkungen und das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen der Personen oder Einrichtungen vorgesehen, die von dem gemäß Nummer 57 der Resolution 2127 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzten Ausschuss benannt wurden.