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Der Ausschuss sollte mit den Sozialpartnern eng zusammenarbeiten, insbesondere mit denjenigen, die im Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung vertreten sind, der mit dem Beschluss 2003/174/EG des Rates eingerichtet wurde.
Bei der Erfüllung seines Auftrags arbeitet der Ausschuss mit den Sozialpartnern zusammen. Er stellt in diesem Zusammenhang Kontakte zu den Sozialpartnern her,…
Bei der Erfüllung seines Auftrags konsultiert der Ausschuss die Sozialpartner. Er stellt in diesem Zusammenhang Kontakte zu den Sozialpartnern her, die im…
Aufgabe des Dreigliedrigen Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung ist es, in Einklang mit dem AEUV und dem EUV und unter gebührender Berücksichtigung der…
Durch den Beschluss 2004/689/EG des Rates wurde ein Ausschuss für Sozialschutz eingesetzt, um den kooperativen Austausch zwischen der Kommission und den…
Nach Artikel 152 AEUV anerkennt und fördert die Union die Rolle der Sozialpartner auf Ebene der Union, sie fördert den sozialen Dialog und achtet dabei die…
Der Ausschuss und die an der Koordinierung der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen beteiligten Unionseinrichtungen, insbesondere der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.