Gesetze
Gesetz wird geladen …
Aufgabe des Dreigliedrigen Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung ist es, in Einklang mit dem AEUV und dem EUV und unter gebührender Berücksichtigung der Zuständigkeiten der Organe und Einrichtungen der Union eine kontinuierliche Konzertierung zwischen dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und den Sozialpartnern sicherzustellen. Der Gipfel gibt den europäischen Sozialpartnern die Möglichkeit, im Rahmen des sozialen Dialogs einen Beitrag zu den verschiedenen Komponenten der Strategie der Union für Wachstum und Beschäftigung zu leisten. Er trägt dazu bei, dass Synergieeffekte zwischen den Maßnahmen des Europäischen Rates, des Rates, der Kommission und der Sozialpartner gefördert werden, die auf Wachstum, die Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, die Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie ein hohes Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes ausgerichtet sind. Er stützt sich dabei auf die Arbeiten und Diskussionen, die im Vorfeld zwischen dem Rat, der Kommission und den Sozialpartnern in den verschiedenen Konzertierungsgremien zu wirtschaftlichen, sozialen und beschäftigungspolitischen Fragen stattfinden.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.