Art. 4 32015D0836BESCHLUSS (EU) 2015/836 DES RATES vom 11. Mai 2015 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme eines Beschlusses durch den Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ und eines Beschlusses durch den Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr“ zur Einladungen an die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen über die Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beizutreten
Dieser Beschluss tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
Art. 2 32015D1521BESCHLUSS (GASP) 2015/1521 DES RATES vom 14. September 2015 zur Aufhebung des Beschlusses 2013/320/GASP des Rates zur Unterstützung von Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, um die Gefahr des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition in Libyen und in der Region zu verringern
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 30. Juni 2015.
Art. 2 32015D2216BESCHLUSS (GASP) 2015/2216 DES RATES vom 30. November 2015 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Dieser Beschluss tritt am 1. Dezember 2015 in Kraft.
Art. 2 32015D1065BESCHLUSS (GASP) 2015/1065 DES RATES vom 2. Juli 2015 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2015.
Art. 3 32015D0955BESCHLUSS (GASP) 2015/955 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 16. Juni 2015 zur Ernennung des Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und zur Aufhebung des Beschlusses EUTM MALI/3/2014 (EUTM MALI/2/2015)
Dieser Beschluss tritt am 28. Juli 2015 in Kraft.
Art. 2 32015D1064BESCHLUSS (GASP) 2015/1064 DES RATES vom 2. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2015.