Erwägungsgrund 2 32015D0835Daher sollten die Übersetzungen in die Amtssprache der früheren Jugoslawischen Republik Mazedonien der in dem Übereinkommen verwendeten sprachlichen Bezugnahmen…
Erwägungsgrund 1 32015D0835Die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien hat den Wunsch geäußert, dem Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren (das…
Erwägungsgrund 3 32015D0835Die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien hat einen förmlichen Antrag auf Beitritt zum gemeinsamen Versandverfahren gestellt.
Anhang I 32015D0836BESCHLUSS (EU) 2015/836 DES RATES vom 11. Mai 2015 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme eines Beschlusses durch den Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ und eines Beschlusses durch den Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr“ zur Einladungen an die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen über die Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beizutreten
ENTWURF BESCHLUSS Nr. …/2015 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EU-EFTA „GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN“ vom … zur Einladung an die ehemalige jugoslawische Republik…
Erwägungsgrund 2 32015D0836BESCHLUSS (EU) 2015/836 DES RATES vom 11. Mai 2015 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme eines Beschlusses durch den Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ und eines Beschlusses durch den Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr“ zur Einladungen an die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen über die Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beizutreten
Zur Einführung eines solchen Verfahrens ist es angebracht, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien einzuladen, dem Übereinkommen beizutreten —
Erwägungsgrund 1 32015D0836BESCHLUSS (EU) 2015/836 DES RATES vom 11. Mai 2015 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme eines Beschlusses durch den Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ und eines Beschlusses durch den Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr“ zur Einladungen an die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen über die Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beizutreten
Die Förderung der Handelsbeziehungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien würde durch ein gemeinsames Versandverfahren für Warenbeförderungen…