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ENTWURF BESCHLUSS Nr. …/2015 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EU-EFTA „GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN“ vom … zur Einladung an die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren beizutreten DER GEMISCHTE AUSSCHUSS EU-EFTA — gestützt auf das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren (das „Übereinkommen“), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe e, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Förderung der Handelsbeziehungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien würde durch ein gemeinsames Versandverfahren für Warenbeförderungen zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Europäischen Union, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Türkei erleichtert. (2) Zur Einführung eines solchen Verfahrens ist es angebracht, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien einzuladen, dem Übereinkommen beizutreten — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien wird gemäß Artikel 15a des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren eingeladen, dem Übereinkommen ab dem 1. Juli 2015 beizutreten. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu … am … 2015. Für den Gemischten Ausschuss EU-EFTA Der Vorsitzende
ENTWURF BESCHLUSS Nr. …/2015 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EU-EFTA „VEREINFACHUNG DER FÖRMLICHKEITEN IM WARENVERKEHR“ vom … zur Einladung an die ehemalige…
Die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien hat den Wunsch geäußert, dem Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren (das…
Die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien hat einen förmlichen Antrag auf Beitritt zum gemeinsamen Versandverfahren gestellt.
Die Förderung der Handelsbeziehungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien würde durch ein gemeinsames Versandverfahren für Warenbeförderungen…
Sobald die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien die technischen Voraussetzungen für den Beitritt erfüllt hat, schlägt der Vertreter der EU in den…
Zur Einführung eines solchen Verfahrens ist es angebracht, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien einzuladen, dem Übereinkommen beizutreten —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.