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Was die Mitgliedstaaten der Union betrifft, so werden durch die Richtlinie 2009/16/EG bestimmte Verfahren, Instrumente und Maßnahmen der Pariser Vereinbarung effektiv in den Geltungsbereich des Unionsrechts einbezogen. Gemäß der Richtlinie 2009/16/EG sind die vom zuständigen Gremium der Pariser Vereinbarung gefassten Beschlüsse für die Mitgliedstaaten der Union bindend.
In dem Übereinkommen sind Angelegenheiten geregelt, die auch von der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das…
In der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird das Hafenstaatkontrollsystem der Union festgelegt, indem die bisherigen, seit 1995…
Die in Artikel 1 festgelegten, im Namen der Union zu vertretenden Standpunkte werden von den Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebracht, die durch die Pariser…
Die Union ist nicht Vertragspartei der Pariser Vereinbarung. Daher muss der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigen, den im Namen der Union zu vertretenden…
Ferner wird der Ausschuss voraussichtlich die Überprüfungspflicht für die Region und die Berechnung des angemessenen Anteils am Überprüfungsaufkommen gemäß…
Im Einklang mit Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union sorgt die Kommission für die Anwendung der Verträge sowie der von den Organen kraft der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.