Erwägungsgrund 2 32015D0873
Während es in erster Linie Aufgabe des Flaggenstaats ist zu kontrollieren, ob Schiffe den international vereinbarten Normen für die Sicherheit, die Verhütung von Verschmutzung und die Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord entsprechen, hat die für das Schiff verantwortliche Reederei die Aufgabe, im Anschluss an die Besichtigung den Zustand des Schiffes und seiner Ausrüstung zu erhalten, um die Anforderungen der für das Schiff geltenden Übereinkommen zu erfüllen. Die Umsetzung und Durchsetzung dieser internationalen Normen durch eine Reihe von Flaggenstaaten wies allerdings ernsthafte Mängel auf.