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In der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird das Hafenstaatkontrollsystem der Union festgelegt, indem die bisherigen, seit 1995 geltenden Rechtsvorschriften der Union für diesen Bereich neu formuliert und verschärft werden. Dem System der Union liegt die bereits vorhandene Struktur der am 26. Januar 1982 in Paris unterzeichneten Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle („Pariser Vereinbarung“) zugrunde.
Beim Erlass von Durchführungsbestimmungen sollte die Kommission insbesondere dem Fachwissen und der Erfahrung Rechnung tragen, die durch das Überprüfungssystem…
Die Erfahrungen mit der Anwendung der am 26. Januar 1982 in Paris unterzeichneten Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle (Pariser Vereinbarung) sollten…
„Pariser Vereinbarung“ die am 26. Januar 1982 in Paris unterzeichnete Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle in der jeweils geltenden Fassung;
Der Hafenstaatkontrollausschuss („Ausschuss“) der Pariser Vereinbarung wird seine 48. Tagung vom 18. bis 22. Mai 2015 abhalten. Auf dieser Tagung wird der…
Die Hafenstaatkontrolle ist in der Richtlinie 2009/16/EG, geregelt; in jener Richtlinie sollte MLC 2006 zusammen mit den Übereinkommen aufgeführt werden, deren…
Die Richtlinie 95/21/EG des Rates vom 19. Juni 1995 über die Kontrolle von Schiffen durch den Hafenstaat wurde mehrmals grundlegend geändert. Da weitere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.