Erwägungsgrund 2 32015D0876
Der Rat hat am 5. März 2015 den Beschluss (GASP) 2015/364 erlassen, mit dem bestimmt wird, dass die im Beschluss 2014/119/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen für 14 Personen bis zum 6. März 2016 und für vier Personen bis zum 6. Juni 2015 gelten.