Erwägungsgrund 4 32015D0876
Für zwei dieser vier Personen sollte die Anwendung der restriktiven Maßnahmen bis zum 6. März 2016 verlängert werden, und die Begründungen für diese Personen sollten aktualisiert werden.
Für zwei dieser vier Personen sollte die Anwendung der restriktiven Maßnahmen bis zum 6. März 2016 verlängert werden, und die Begründungen für diese Personen sollten aktualisiert werden.