Erwägungsgrund 1 32015D0926
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 17. Juli 1995 unterzeichnet und trat am 1. März 1998 in Kraft.