Erwägungsgrund 2 32015D0959
Der Europäische Rat hat am 19. März 2015 in seinen Schlussfolgerungen erklärt, dass er die rechtswidrige Annexion der Krim und von Sewastopol durch die Russische Föderation nicht anerkennt und sie weiterhin verurteilt und dass er weiter fest entschlossen ist, seine Politik der Nichtanerkennung uneingeschränkt umzusetzen.