Beschluss (GASP) 2015/959 des Rates vom 19. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Der Beschluss 2014/386/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32015D0959
Erwägungsgrund 4 32015D0959Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen