Erwägungsgrund 2 32021D0972
Nach Artikel IV Absatz 1 des WTO-Übereinkommens kann die WTO in allen unter eines der Multilateralen Handelsübereinkommen fallenden Angelegenheiten Beschlüsse fassen.
Nach Artikel IV Absatz 1 des WTO-Übereinkommens kann die WTO in allen unter eines der Multilateralen Handelsübereinkommen fallenden Angelegenheiten Beschlüsse fassen.