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Ab dem Jahr 2016, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Irland der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und sollte sich in angemessenem Tempo seinem mittelfristigen Haushaltsziel nähern, und zwar auch durch die Einhaltung des Ausgabenrichtwerts, und das Schuldenstandskriterium im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 einhalten. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass für Jahr 2016 das Risiko einer gewissen Abweichung vom erforderlichen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel besteht, wohingegen Irland im Jahr 2017 die Vorgaben erfüllen dürfte. Irland wird den Prognosen zufolge die Übergangsregelung für den Schuldenabbau in beiden Jahren einhalten. Im Jahr 2016 werden weitere Maßnahmen erforderlich sein.
Ab dem Jahr 2017, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Portugal der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts…
Ab dem Jahr 2016, dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Zypern der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts; es…
Ab dem Haushaltsjahr 2017/18, d. h. dem Haushaltsjahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt das Vereinigte Königreich der präventiven…
Ab dem Jahr 2016, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Slowenien der präventiven Komponente des Stabilitäts- und…
Ab dem Jahr 2015, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Malta der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts…
Ab dem Jahr 2017, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Kroatien der präventiven Komponente des Stabilitäts- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.