Erwägungsgrund 2 32016D1062
Das Abkommen und das Protokoll wurden gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2312 des Rates unterzeichnet und sind ab dem 9. Dezember 2015 vorläufig anwendbar.
Das Abkommen und das Protokoll wurden gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2312 des Rates unterzeichnet und sind ab dem 9. Dezember 2015 vorläufig anwendbar.