Erwägungsgrund 3 32016D1062
Mit dem Abkommen wird ein mit der Überwachung der Durchführung, der Auslegung und der Anwendung des Abkommens betrauter Gemischter Ausschuss eingesetzt. Außerdem kann der Gemischte Ausschuss bestimmte Änderungen des Protokolls annehmen. Um die Annahme solcher Änderungen zu erleichtern, sollte die Kommission ermächtigt werden, sie unter bestimmten Bedingungen im Wege eines vereinfachten Verfahrens zu genehmigen.