Erwägungsgrund 3 32016D1071
Am 21. Dezember 2015 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Juli 2016 verlängert, um die Umsetzung der Vereinbarung von Minsk einer weiteren Bewertung unterziehen zu können.
Am 21. Dezember 2015 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Juli 2016 verlängert, um die Umsetzung der Vereinbarung von Minsk einer weiteren Bewertung unterziehen zu können.