Erwägungsgrund 4 32016D1071
Nach der Bewertung der Umsetzung der Vereinbarung von Minsk sollte der Beschluss 2014/512/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden, damit der Rat ihre Umsetzung einer weiteren Bewertung unterziehen kann.
Nach der Bewertung der Umsetzung der Vereinbarung von Minsk sollte der Beschluss 2014/512/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden, damit der Rat ihre Umsetzung einer weiteren Bewertung unterziehen kann.