Erwägungsgrund 4 32016D1080
Der erste, zweite, dritte und vierte Beschlussentwurf ändern die Handelsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl (COI/T.15/Rev…): Sie betreffen jeweils eine Änderung des Grenzwerts für Ethylester, eine Änderung der Grenzwerte für Heptadecansäure, Heptadecensäure und Eicosensäure, eine Änderung des Grenzwerts für den spezifischen Extinktionskoeffizienten bei Wellenlänge 270 nm (K270) sowie die offizielle Notifizierung der im Hinblick auf eine vollständige Harmonisierung angenommenen ISO-Methoden und die Aufnahme eines Verweises auf die neue Methode zur Bestimmung der Peroxidzahl.