Erwägungsgrund 6 32016D1080
Werden die Beschlussentwürfe angenommen, müssen an der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission möglicherweise Änderungen vorgenommen werden.
Werden die Beschlussentwürfe angenommen, müssen an der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission möglicherweise Änderungen vorgenommen werden.