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Die aus dem FagorBrandt am 28. November 2013 gewährten Darlehen des Fonds de développement économique et social (FDES) resultierende staatliche Beihilfe, die Frankreich unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zugunsten von FagorBrandt rechtswidrig gewährt hat, ist insoweit mit dem Binnenmarkt unvereinbar, als der angewandte Zinssatz unter dem in diesem Beschluss auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze (im Folgenden „Mitteilung von 2008“) berechneten Zinssatz von 7,03 % liegt.
Die aus dem Groupe Brandt am 24. April 2014 gewährten Darlehen des FDES resultierende staatliche Beihilfe, die Frankreich unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zugunsten von Groupe Brandt rechtswidrig gewährt hat, ist insoweit mit dem Binnenmarkt unvereinbar, als der angewandte Zinssatz unter dem in diesem Beschluss auf der Grundlage der Mitteilung von 2008 berechneten Zinssatz von 7,03 % liegt.
Die aus dem MoryGlobal am 11. Februar 2014 gewährten Darlehen des Fonds de développement économique et social (FDES) resultierende staatliche Beihilfe, die die…
Die in Absatz 1 genannte staatliche Beihilfe, die Frankreich nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtswidrig…
Die Verlängerung aller bestehender Darlehen, die der FN GmbH von der EEL GmbH am 29. November 2010 gewährt wurde, ist, wenn sie eine staatliche Beihilfe im…
Die folgenden Darlehen zugunsten von CE Hunedoara und die unter den Buchstaben a bis d genannten Beträge sind als von Rumänien unter Verstoß gegen Artikel 108…
Die staatliche Beihilfe, die Frankreich unter Verletzung des Artikels 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zugunsten von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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