Art. 1 32017D2372BESCHLUSS (EU) 2017/2372 DER KOMMISSION vom 16. Juni 2017 über die staatliche Beihilfe SA.31250 (2011/C) (ex 2011/N), die Bulgarien zugunsten von BDZ Holding EAD SA, BDZ Passenger EOOD und BDZ Cargo EOOD durchzuführen plant, und andere Maßnahmen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 4051) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Rücknahme der Anmeldung der Umstrukturierungsbeihilfe durch Bulgarien ist das förmliche Prüfverfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV hinsichtlich der…
Art. 5 Abs. 1 32017D0329BESCHLUSS (EU) 2017/329 DER KOMMISSION vom 4. November 2016 über die Maßnahme SA.39235 (2015/C) (ex 2015/NN) Ungarns bezüglich der Besteuerung von Werbeumsätzen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 6929) (Nur der ungarische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Beihilfen, die auf der Grundlage der in Artikel 1 genannten Regelung gewährt wurden, werden sofort in wirksamer Weise zurückgefordert.
Art. 1 32019D2140BESCHLUSS (EU) 2019/2140 DER KOMMISSION vom 21. Oktober 2019 über die staatliche Beihilfe SA.52194-2019/C (ex 2018/FC) — Slowakische Republik — Slowakische Einzelhandelsumsatzsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 7474) (Nur der slowakische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Da das Gesetz über die Einzelhandelssteuer von der Slowakischen Republik aufgehoben wurde, ist das förmliche Prüfverfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des…