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Nach Artikel 26 Absatz 1 der ZUE-Haushaltsordnung, die mit Beschluss Nr. 5/2004 des AKP-EU-Botschafterausschusses angenommen wurde, sollten alle Konten am Ende des Haushaltsjahres abgeschlossen werden, damit der Jahresabschluss des Zentrums erstellt werden kann. Daher sollte die Abschlussprüfung des Jahres 2016 im Zusammenhang mit der Schließungsphase bis spätestens zum 30. Juni 2017 abgeschlossen sein.
Der endgültige Jahresabschluss für das vorangegangene Haushaltsjahr wird bis zum 15. November jedes Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Nach Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 4/2014 sieht der Schließungsplan vor, dass die Abwicklung des ZUE spätestens bis zum 31. Dezember 2016 abgeschlossen…
In seinem Ersuchen an den AKP-EU-Botschafterausschuss mit Schreiben vom 19. Oktober 2015 erklärt der Verwaltungsrat des ZUE, dass er beabsichtigt, im…
Die Verpflichtung gemäß Artikel 27 Absatz 1 der ZUE-Haushaltsordnung, eine Prüfungsgesellschaft für einen Zeitraum von drei Jahren zu benennen, sowie die…
Die Verpflichtung gemäß Artikel 27 Absatz 1 der ZUE-Haushaltsordnung, eine Prüfungsgesellschaft für einen Zeitraum von drei Jahren zu benennen, sowie die…
Der Direktor leitet diese endgültigen Jahresabschlüsse zusammen mit der Stellungnahme des Verwaltungsrats spätestens am 1. Juli des auf das abgeschlossene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.