Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 4/2014 sieht der Schließungsplan vor, dass die Abwicklung des ZUE spätestens bis zum 31. Dezember 2016 abgeschlossen ist. Mit der am 29./30. Juni 2015 vom Verwaltungsrat erteilten Genehmigung des endgültigen Schließungsplans wurde die Schließungsphase des ZUE eingeleitet.
Der AKP-EU-Botschafterausschuss ermächtigte den Verwaltungsrat des ZUE mit seinem Beschluss Nr. 4/2014 , alle angemessenen Maßnahmen für die Vorbereitung der…
Der Schließungsphase soll eine „passive Phase“ folgen, in der das ZUE nur noch zu Zwecken der Abwicklung fortbestehen wird. Die passive Phase, die von einem…
Nach Artikel 26 Absatz 1 der ZUE-Haushaltsordnung, die mit Beschluss Nr. 5/2004 des AKP-EU-Botschafterausschusses angenommen wurde, sollten alle Konten am Ende…
Gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 3/2016 stellt ein Verwalter sicher, dass die passive Phase, in der das ZUE nur noch zu Zwecken seiner Abwicklung…
Bis zum 31. Dezember 2020 hatte das ZUE nicht sämtliche Forderungen beglichen und nicht sein gesamtes Vermögen verwertet. Es ist daher notwendig, den Beschluss…
In seinem Ersuchen an den AKP-EU-Botschafterausschuss mit Schreiben vom 19. Oktober 2015 erklärte der Verwaltungsrat des ZUE, dass er beabsichtigt, im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.