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Zur Verstärkung des akkommodierenden geldpolitischen Kurses der EZB und zur Verbesserung der Transmission der Geldpolitik, indem weitere Anreize für die Kreditvergabe der Banken an die Realwirtschaft gesetzt werden, hat der EZB-Rat am 10. März 2016 beschlossen, eine neue Reihe von insgesamt vier gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG II) durchzuführen. Die Bedingungen für die GLRG II werden in einem separaten Beschluss aufgeführt. Der EZB-Rat hat beschlossen, ab Juni 2016 eine zusätzliche freiwillige Rückzahlungsmöglichkeit für alle ausstehenden GLRGs einzuführen, damit die Institute die im Rahmen der GLRGs aufgenommenen Kreditbeträge zurückzahlen und im Rahmen der GLRG II Kredit aufnehmen können.
Am 28. April 2016 hat der EZB-Rat im Rahmen der Erfüllung seines Auftrags zur Gewährleistung von Preisstabilität und zur weiteren Lockerung der…
Im Rahmen der Erfüllung seines Auftrags zur Gewährleistung von Preisstabilität hat der EZB-Rat am 10. März 2016 die Einführung einer neuen Reihe von vier…
Im Rahmen der Erfüllung seines Auftrags zur Gewährleistung von Preisstabilität und der Maßnahmen zur Verbesserung des Funktionierens des geldpolitischen…
Im Rahmen der Erfüllung seines Auftrags zur Gewährleistung von Preisstabilität hat der EZB-Rat am 5. Juni 2014 die Einführung von Maßnahmen zur Verbesserung des…
Der Beschluss EZB/2014/34 sieht vor, eine Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) über einen Zeitraum von zwei Jahren von 2014 bis 2016…
1. Das Eurosystem führt acht GLRGs innerhalb eines auf der EZB-Website veröffentlichten Zeitrahmens durch. 2. Sämtliche ausstehenden GLRGs werden an einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.