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Am 28. April 2016 hat der EZB-Rat im Rahmen der Erfüllung seines Auftrags zur Gewährleistung von Preisstabilität und zur weiteren Lockerung der Kreditbedingungen für den privaten Sektor sowie zur Stimulierung der Kreditschöpfung den Beschluss (EU) 2016/810 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/10) erlassen. Darin werden die Details für eine neue Reihe von vier gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG II) festgelegt, die im Zeitraum von Juni 2016 bis März 2017 vierteljährlich durchzuführen sind.
Zur Verstärkung des akkommodierenden geldpolitischen Kurses der EZB und zur Verbesserung der Transmission der Geldpolitik, indem weitere Anreize für die…
Im Rahmen der Erfüllung seines Auftrags zur Gewährleistung von Preisstabilität und der Maßnahmen zur Verbesserung des Funktionierens des geldpolitischen…
Der Beschluss EZB/2014/34 sieht vor, eine Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) über einen Zeitraum von zwei Jahren von 2014 bis 2016…
Im Rahmen der Erfüllung seines Auftrags zur Gewährleistung von Preisstabilität hat der EZB-Rat am 10. März 2016 die Einführung einer neuen Reihe von vier…
Im Rahmen der Erfüllung seines Auftrags zur Gewährleistung von Preisstabilität hat der EZB-Rat am 5. Juni 2014 die Einführung von Maßnahmen zur Verbesserung des…
Das Eurosystem führt vier GLRG II gemäß dem auf der EZB-Website veröffentlichten unverbindlichen Kalender für GLRG II durch.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.