Erwägungsgrund 2 32016D1225
Das Protokoll dient dazu, die finanziellen und technischen Regeln festzulegen, die der Libanesischen Republik die Teilnahme an bestimmten Programmen der Union ermöglichen. Der durch das Protokoll gebildete horizontale Rahmen enthält die Grundsätze für die wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit und ermöglicht der Libanesischen Republik, Unterstützung, insbesondere finanzielle Unterstützung, von der Union entsprechend diesen Programmen zu erhalten. Diser Rahmen gilt lediglich für die Programme der Union, deren maßgebliche Rechtsgrundlagen die Möglichkeit einer Teilnahme der Libanesischen Republik vorsehen. Der Abschluss des Protokolls hat deshalb nicht die Ausübung von Befugnissen gemäß den verschiedenen sektorbezogenen Politiken zur Folge, die mit den Programmen verfolgt werden; die Befugnisse werden vielmehr bei der Einrichtung der Programme ausgeübt.